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Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattungen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattungen in der Übersicht von Bestattungen Fraund/Amelung.

Fragen zur Feuerbestattung

Wie funktioniert die Feuerbestattung?

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg und die anschließende Beisetzung der Asche. Ein Sarg ist auch bei der Feuerbestattung grundsätzlich notwendig.

Welche Grabformen gibt es?

Neben klassischen Gräbern gibt es bei der Feuerbestattung auf den Friedhöfen auch pflegefreie (Urnenwand, Urnenkammer, Urnenrasengräber) und anonyme Grabfelder. Außerhalb der Friedhöfe kommen Bestattungswälder (Wiesbadener Bestattungswald Terra Levis, Friedwald, Ruheforst), Seebestattungen oder alternative Bestattungsformen wie ein Erinnerungsdiamant, eine Luftbestattung oder eine Weltraumbestattung zur Auswahl.

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Fragen zur Baumbestattung

Was bedeutet Baumbestattung?

Die Baumbestattung selbst ist eine Form der Naturbestattung. Bei der Baumbestattung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Urne für eine Baumbestattung besteht immer aus einem biologisch abbaubaren Material.

Was kostet eine Baumbestattung?

Eine Baumbestattung kann je nach Anbieter und Baumauswahl eine sehr kostengünstige Alternative zum klassischen Grab auf dem Friedhof sein. Baumplätze sind ab ca. 400 Euro zu bekommen, weitere Kosten für Grabstein oder Grabpflege fallen nicht an.

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Fragen zur Bestattungsvorsorge

Was also kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden?

  • Die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Der Beisetzungsort (Friedhof, Wald, See,…)
  • Die musikalische Begleitung der Trauerfeier
  • Das Bestattungsgefäß (Sarg oder Urne)
  • Der Ablauf der Feierlichkeiten vor und nach der Beisetzung
  • Die Form der Veröffentlichung der Traueranzeige
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

Warum sollten Gelder für die spätere Bestattung nicht auf einem Sparbuch angelegt werden?

Schließen Sie keinesfalls ein Sparbuch als Bestattungsvorsorge ab, da Sparbücher von den Sozialämtern aufgelöst werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Sie im Alter auf öffentliche Hilfen angewiesen sind. Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da diese im Fall der Insolvenz des Betriebes verloren sind.

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