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Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Die Patientenverfügung wurde in Deutschland 2009 erstmals durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts gesetzlich geregelt. Das Gesetz verankerte die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuches § 1901a Abs. 1 Satz 1 enthält eine Legaldefinition der Patientenverfügung:

„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), [...]“

Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein.

Entsprechende Vorlagen zur Patientenverfügung sind in unserem Bestattungsvorsorgeordner vorhanden.