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Formalitäten in Verbindung mit dem Tod eines Menschen

Der Tod eines Menschen steht mit einer Vielzahl von Formalitäten in Verbindung. Wir möchten Sie dabei entlasten und übernehmen den Schriftwechsel mit Ämtern, Dienststellen, Sozialversicherungen, privaten Versicherungsträgern und allen sonstigen Institutionen wie Mitgliedschaften bei Vereinen, GEZ, Telefon, Zeitschriften, etc. Zusätzlich überwachen wir in dieser Zeit alle wichtigen Termine und Fristen. 

Download Broschüre: Was ist zu tun im Trauerfall?


Ämter


Wir besorgen die ärztliche Todesbescheinigung, melden den Todesfall beim zuständigen Standesamt und veranlassen die Ausstellung der notwendigen Urkunden und Bescheinigungen zur Bestattung.

Mit dem Friedhofsamt regeln wir notwendige Absprachen, legen Termine fest und stellen entsprechende Anträge.


Renten


Renten- und Pensionsstellen werden durch uns fristgerecht informiert und die gesetzliche 3-Monats-Rente für den Ehepartner beantragt. Zur Hinterbliebenenrente für Witwe / Witwer oder Waisenrente für Kinder bis zum 25.Lebensjahr erhalten Sie von uns mit den Sterbeurkunden ein entsprechendes Merkblatt zur Beantragung bei der zuständigen Rentenstelle.


Nachlassregelung


Erbschaftsangelegenheiten müssen mit dem zuständigen Nachlassgericht geklärt werden. Wir übernehmen gerne den dazu notwendigen ersten Schritt und beantragen die Eröffnung eines Testamentes. (Um einen Erbschein zu beantragen muss ein handschriftliches Testament im Original abgegeben werden. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und muss lediglich eröffnet werden.)