Im Rahmen des Gesprächs über den Bestattungsvorsorgevertrag wird auch der Finanzbedarf der Bestattung ermittelt. Sie können sich selbst und Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon zu Lebzeiten für eine gesicherte Finanzierung Sorge tragen. Die notwendigen Mittel können so angelegt werden, dass sie ausschließlich zur Finanzierung der Bestattung verbraucht werden. Es gibt verschiedene Modelle diese Finanzierung abzusichern.
Schließen Sie keinesfalls ein Sparbuch als Bestattungsvorsorge ab, da Sparbücher von den Sozialämtern aufgelöst werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Sie im Alter auf öffentliche Hilfen angewiesen sind. Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da diese im Fall der Insolvenz des Betriebes verloren sind.
Auf das Treuhandkonto wird eine vorher bestimmte Summe zur Deckung der dereinstigen Bestattungskosten eingezahlt. Diese Summe ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und wird im Todesfall gegen Vorlage einer Sterbeurkunde direkt an den Bestatter ausbezahlt. Es entstehen keine Kontogebühren. Die Geldanlage ist durch eine Bürgschaft geschützt. Selbstverständlich wird das Geld auch verzinst und das besser als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
Die Sterbegeldversicherung dient der Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt :
Hier geht es zum Vorsorgecheck des Bundesverbandes Deutscher Bestatter