Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen steht der Mensch, denn wir wissen um die außergewöhnliche emotionale Situation, in der sich Trauernde im Trauerfall befinden. In dieser Situation sind wir da und reichen unsere Hand zur Hilfe.
Wir betreuen Sie von Mensch zu Mensch, übernehmen und regeln alles Notwendige, mit Würde für die Verstorbenen und fachlicher Kompetenz für die Hinterbliebenen.
Wenn ein Mensch verstirbt, befinden sich die Angehörigen meist in einer schwierigen emotionalen Situation. Es müssen Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen werden. Als kleine Hilfe in einem Trauerfall beachten Sie bitte folgende Ratschläge...
DIE ERSTEN SCHRITTE IM TRAUERFALL
So vielfältig wie die Wünsche, die Angehörige haben oder die Verstorbene zu Lebzeiten geäußert haben, so umfassend sind auch unsere Produkte und Dienstleistungen. Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch in unseren speziellen Beratungsräumen oder kommen auf Wunsch auch gerne zu Ihnen nach Hause.
UNSERE RUND UM DIE UHR BEGLEITUNG
Der Tod eines Menschen ist mit einer Vielzahl von Formalitäten verbunden. Wir möchten Sie dabei entlasten und übernehmen den Schriftwechsel mit Ämtern, Dienststellen, Sozialversicherungen, privaten Versicherungsträgern und allen sonstigen Institutionen wie Mitgliedschaften bei Vereinen, GEZ, Telefon, Zeitschriften, etc. Zusätzlich überwachen wir in dieser Zeit alle wichtigen Termine und Fristen.
ALLE NOTWENDIGEN DOKUMENTE AUF EINEN BLICK
Die genauen Kosten einer Bestattung hängen von vielen Faktoren ab. Neben den Kosten für den Sarg, das Ankleiden und Einbetten, die Überführung, eventuell einer Urne, Drucksachen kommen auch Kosten für die Individuelle und umfassende Beratung und Betreuung, Besorgung und Überprüfung des Leichenschauscheines, Erledigung der notwendigen Formalitäten mit dem Standesamt und Friedhofsamt, Abmeldungen bei Behörden, Kassen, Versicherungen und Rente. Dies sind alles Leistungen die wir als Bestattungsinstitut erbringen und auch berechnen.
ALLE BESTATTUNGKOSTEN IN DER ÜBERSICHT
Erbschaftsangelegenheiten müssen mit dem zuständigen Nachlassgericht geklärt werden. Wir übernehmen gerne den dazu notwendigen ersten Schritt und beantragen die Eröffnung eines Testamentes.
ALLE REGELUNGEN ZUM NACHLASS