Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten
Schon zu Lebzeiten alles für den Abschied regeln – in meinem Sinne und mit einem guten Gefühl.
Wir nehmen uns Zeit, um gemeinsam und in Ruhe über Ihre Vorstellungen zu sprechen. Ihre Wünsche halten wir in einem Vorsorgevertrag fest. So schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und entlasten Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit. Auch für die finanzielle Absicherung finden wir gemeinsam eine passende Lösung.
Download - Broschüre: Vorsorge zur Bestattung schon zu Lebzeiten
Weitere Informationen zu unseren Vorsorgeleistungen finden Sie hier
NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge Erklärfilm
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Möglichkeiten / Gespräch
Beratungsgespräch für Ihre eigene individuelle Bestattung
Die Beschäftigung mit dem Tod, besonders mit dem eigenen Sterben, wird von den meisten Menschen vermieden. Ebenso ist die Bestattungsvorsorge ein Thema, dass den meisten wenig behaglich erscheint. Ein Gespräch über diese Thematik wird zunächst mit vielen Vorbehalten geführt.
Vielen Menschen wird im Verlauf dieses Gespräches bewusst, dass sie ganz persönliche Vorstellungen von der eigenen Bestattung haben. Viele wünschen sich eine bestimmte Bestattungsart, eine bestimmte Musik zur Trauerfeier oder auch eine bestimmte Formulierung auf dem Grabstein.
Dass diese Wünsche in der Praxis häufig nicht realisiert werden, liegt daran, dass die Angehörigen die Wünsche nicht kennen oder nicht finanzieren können. Es ist also notwendig bereits zu Lebzeiten seinen Willen schriftlich niederzulegen. Aus diesem Grund gibt es den Bestattungsvorsorgevertrag und die Möglichkeit der finanziellen Bestattungsvorsorge.
Bestattungsvorsorgevertrag in Wiesbaden
In dem Bestattungsvorsorgevertrag wird der Ablauf der dereinstigen Bestattung detailliert festgelegt und sichergestellt, dass alle Wünsche später beachtet werden. Dieser Vertrag dient nicht nur dazu eigene Befürchtungen auszuräumen, sondern es wird auch sichergestellt, dass die Angehörigen bei der Durchführung der Bestattung entlastet werden.
Was also kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden?
Finanzielle Absicherung mit Bestattungsvorsorgevertrag
Im Rahmen des Gesprächs über den Bestattungsvorsorgevertrag wird auch der Finanzbedarf der Bestattung ermittelt. Sie können sich selbst und Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon zu Lebzeiten für eine gesicherte Finanzierung Sorge tragen. Die notwendigen Mittel können so angelegt werden, dass sie ausschließlich zur Finanzierung der Bestattung verbraucht werden. Es gibt verschiedene Modelle diese Finanzierung abzusichern.
Schließen Sie keinesfalls ein Sparbuch als Bestattungsvorsorge ab, da Sparbücher von den Sozialämtern aufgelöst werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn Sie im Alter auf öffentliche Hilfen angewiesen sind. Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da diese im Fall der Insolvenz des Betriebes verloren sind.
Treuhandkonto
Auf das Treuhandkonto wird eine vorher bestimmte Summe zur Deckung der dereinstigen Bestattungskosten eingezahlt. Diese Summe ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und wird im Todesfall gegen Vorlage einer Sterbeurkunde direkt an den Bestatter ausbezahlt. Es entstehen keine Kontogebühren. Die eingezahlten Beträge werden sicher verwaltet und sind im Pflegefall oder bei Bezug von Sozialleistungen als sogenanntes „Schonvermögen“ geschützt – das heißt, sie dürfen nicht vom Sozialamt eingefordert werden, solange sie als angemessen gelten (in der Regel bis 10.000 Euro).
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung funktioniert wie eine Kapitallebensversicherung: Sie zahlen monatlich oder einmalig einen Beitrag ein, und im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die von Ihnen benannte Person oder direkt an das Bestattungsinstitut ausgezahlt. Das schafft nicht nur finanzielle Entlastung, sondern sorgt auch für Klarheit – gerade wenn Sie Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festgelegt haben. Die Versicherungssumme kann individuell gewählt werden, je nach gewünschtem Umfang der Bestattung – meist liegt sie zwischen 5.000 und 15.000 Euro.
Bestattungsvorsorgeordner für Ihre persönlichen Wünsche zur Bestattung
Der Bestattungsvorsorgeordner ermöglicht es, Ihre genauen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Bestattung den Hinterbliebenen auf eine einfache und unkomplizierte Weise mitzuteilen. Es sind Vorlagen und Formulare zu sämtlichen Themen rund um die Bestattung enthalten. Sie erhalten den Ordner in unserer Hauptstelle in Wiesbaden-Bierstadt und in unserer Filiale in Hofheim-Wallau.
Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, heute Entscheidungen zu treffen, die später Ihre medizinische Versorgung steuern – wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist damit ein starkes Instrument der Vorsorge: Sie schützt Ihre Autonomie und entlastet zugleich Ihre Liebsten, indem sie klare Orientierung gibt.
Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig?
Stellen Sie sich vor, nach einem Unfall oder im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf sind Sie bewusstlos oder urteilsunfähig. Ohne schriftliche Vorgaben müssen Ärzt*innen oder Angehörige im Zweifel Entscheidungen treffen – oft unter großem Druck. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass genau das geschieht, was in Ihrem Sinn ist.
In einer schriftlichen und unterschriebenen Verfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung, Schmerzbehandlung oder Organspende
Betreuungsverfügung – Selbstbestimmung auch im Ernstfall
Unfälle, schwere Erkrankungen oder Demenz können jederzeit eintreten – und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, seine eigenen rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Wird keine Vorsorge getroffen, entscheidet in Deutschland das Betreuungsgericht. Doch mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie bereits heute, wer sich künftig für Sie einsetzen soll – und wer es besser nicht tut. Das schützt Sie und entlastet Ihre Liebsten, wenn es darauf ankommt.
Ideal ist es, beide Unterlagen zu verfassen und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen!